häufig gestellte FragenzurZWISCHEN- / ABSCHLUSSPRÜFUNG (FAQ)Fachkraft für Lagerlogistik (FLL) / Fachlagerist (Fla) / Externenprüfung Fachlagerist |
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Stand: 27.03.2023 |
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Da mir als Berufsschullehrer und Prüfungsausschussmitglied (seit 1999) immer wieder die gleichen Fragen gestellt werden, verweise ich erstmal sämtliche Info-Anfrager auf diese Seite, denn jeder muss sich erstmal selbst "schlau" machen! Hier kann er /sie es! J |
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2. ABSCHLUSSPRÜFUNG (FLL & Fla sowie Externenprüfung)
1.
Wann
ist die Zwischenprüfung?
● Die Zwischenprüfung FACHKRAFT FÜR LAGERLOGISTIK findet in der Mitte des 2. Ausbildungsjahres statt (beim "Normal-Azubi" ca. im Februar / März). ● Bei "Jahresverkürzern" und FACHLAGERISTEN zu Beginn des 2. Jahres (i. d. R. im September).
2.
Wie
ist die ZP strukturiert?
●
Sie besteht aus einem praktischen ("Praktische Arbeitsaufgabe") -->
gilt für BEIDE BERUFE
● und einem theoretischen Teil ("Schriftliche Prüfung") --> gilt NUR für LAGERLOGISTIKER !
3.
Wie lange
dauern die beiden Teile jeweils?
● jeweils höchstens 90 Minuten (FACHLAGERIST: NUR PRAKTISCHER TEIL!)
4. Was muss ich
inhaltlich können?
● Beide Berufe: Die Inhalte des ersten Ausbildungsjahres, d. h. die Inhalte der Lernfelder 1 - 4 (--> grundsätzlich alle Berufsschulinhalte; Fachkundebuch & Arbeitsheft). --> s. Inhalte Rahmenplan/Verordnung
●
PRAKTISCHE
ARBEITSAUFGABE: Die typischen
praktischen Tätigkeiten eines Lagerlogistikers
/ Fachlageristen "drauf
haben"!
ACHTUNG: ● SCHRIFTLICHE PRÜFUNG: alle (eher theoretischen) Inhalte der Lernfelder 1 - 4 (--> grundsätzlich alle Berufsschulinhalte; Fachkundebuch & Arbeitsheft). --> s. Inhalte Rahmenplan/Verordnung und WISO!
5. Wie
kann ich mich am besten darauf
vorbereiten?
● Schlicht und einfach in der Berufsschule nicht bloß abhängen, sondern kontinuierlich vernünftig mitmachen. Klingt komisch, ist aber langfristig gesehen das Effektivste (langjährige Erfahrung als Berufsschullehrer und Prüfungsausschussmitglied !); beugt der unnötigen Panik am Ende vor! ● Für die praktischen Teile der Zwischen- und Abschlussprüfung sollten ALLE "Praktischen Übungen" und komplexen Aufgaben die zur Verfügung stehen, beherrscht werden! ● Für die THEORIE: Je nach persönlichen Vorlieben mit herkömmlichen Medien (alte IHK-Prüfungsbögen --> im U-Form Verlag zu erwerben); diverse Prüfungsvorbereitungsbücher) oder Online-Übungen auf dieser Seite bzw. Lern-CD.
●
Für die PRAXIS:
Bei der täglichen Arbeit Augen und Ohren offen
halten; Ausbilder "Löcher in den Bauch fragen"; Prozesse
hinterfragen und verstehen und nicht bloß abhängen und auf die Kohle
warten!
6. Wie
erfahre ich meine
Ergebnisse?
● Die praktische Prüfung liegt immer ca. 4 Wochen vor der schriftlichen Prüfung. Die Ergebnisse werden zusammen mit den Ergebnissen der schriftlichen Prüfung versendet (s. u.).
● Nach dem 2. (schriftlichen)
Teil
werden die Prüfungsbögen von der IHK in ein Auswertungsbüro geschickt.
Dann dauert es 3 - 4 Wochen bis ein Ergebnis vorliegt. Dieses wird
dann in 2-facher Ausfertigung an Deinen Ausbildungsbetrieb geschickt.
2 a Abschlussprüfung
Fachkraft für Lagerlogistik
Achtung: unbedingt und dringend auch diese Datei herunterladen! Kurzübersicht zur Abschlussprüfung Lagerlogistik ("Erläuterungen zum Prüfungsverfahren"): (>>) Die Abschlussprüfung besteht aus 2 Teilen (schriftlich-theoretisch und praktisch):
Teil 1 Im ersten Teil (schriftlich-theoretisch) geht es um die 3 Prüfungsbereiche
Teil 2 Praktische Arbeitsaufgaben Fachkraft für Lagerlogistik (Praktischer Teil)
Der Prüfling soll im Prüfungsbereich Praktische Arbeitsaufgaben in insgesamt höchstens fünf Stunden zwei Aufgaben aus verschiedenen Prüfungsgebieten durchführen. Innerhalb dieser Zeit wird hierüber ein bis zu 15-minütiges Fachgespräch geführt.
Als Prüfungsgebiete kommen
insbesondere in Betracht (d. h. es können
aber auch andere Bereiche thematisiert
werden!): 1. Erfassung von Güterbewegungen unter Anwendung betrieblicher Informations- und Kommunikationsmittel 2. Erstellen eines Beladeplans für unterschiedliche Güter unter Berücksichtigung eines Tourenplans
3. Versandfertiges Verpacken von Gütern, Beladen und
Sichern der Ladung --> die möglichen Inhalte verteilen sich über die Lernfelder 1 - 12 (s. Fachkundebuch)!
Orzessek-Tipp: Neben den rein praktischen Tätigkeiten die man aufgrund der betrieblichen Praxis natürlich aus dem "Eff-Eff" beherrschen sollte, sind logischerweise immer auch denkerisch-planerische, zeichnerische o. ä. "Vorarbeiten" zu leisten bzw. damit verbunden. Das heißt zum Beispiel für das 1. Prüfungsgebiet (s. o.), dass man diese Tätigkeit auch "per Papier" durchführen können muss: Die "Erfassung von Güterbewegungen unter Anwendung betrieblicher Informations- und Kommunikationsmittel" kann bedeuten: - dass diese Aufgabe mit oder ohne EDV stattfinden kann (--> das kommt z. B. auf die vorhandenen Möglichkeiten des jeweiligen Prüfungsausschusses an; deshalb ist JEDE jede praktische Prüfung deutschlandweit unterschiedlich!!!) - dass man eine Lagerdispositionskarte korrekt ausfüllen oder / und die dazugehörenden Lagerkennziffern ausrechnen können muss - usw. usw.
Zur Orientierung kann sich jeder ganz einfach ein Bild von dieser Form von Aufgaben machen: Er / sie möge im Arbeitsheft (s. Bücherliste unserer Schule) die ganzen "Praktischen Übungen" am Ende eines jeden Lernfeldes anschauen - und vor allem beherrschen!!! J
Bestehen der Abschlussprüfung Fachkraft für Lagerlogistik Die Prüfung ist bestanden, wenn
1. im Gesamtergebnis Bei der Ermittlung des Gesamtergebnisses haben die einzelnen Prüfungsbereiche folgendes Gewicht: 1. Prüfungsbereich Praktische Arbeitsaufgaben:
a) Aufgabe
1
25 Prozent
Mündliche Ergänzungsprüfung Fachkraft für Lagerlogistik --> gibt es nur nach der schriftlich-theoretischen Prüfung! Sind die Prüfungsleistungen in bis zu zwei schriftlichen Prüfungsbereichen mit „mangelhaft“ und in den übrigen schriftlichen Prüfungsbereichen mit mindestens „ausreichend“ bewertet worden, so ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einem der mit „mangelhaft“ bewerteten Prüfungsbereiche die schriftliche Prüfung durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Der Prüfungsbereich ist vom Prüfling zu bestimmen. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich sind die Ergebnisse der schriftlichen Arbeit und der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2:1 zu gewichten.
Ausbildungsende / Ende der Prüfung / Verkündigung der Ergebnisse (-- > gilt für beide Berufe) Mit Verkündigung des Prüfungsergebnisses ist die Prüfung bzw. Ausbildung beendet. Bezüglich der Verkündigung gibt es 2 Varianten:
Entweder gibt es oft am Tag nach der Prüfung (an
dem auch Ergänzungsprüfungen liegen falls sie möglich/nötig und beantragt
wurden). Die Prüflinge erhalten eine Bescheinigung mit dem Vermerk
"bestanden" oder "nicht bestanden". Diese Bescheinigung haben sie beim
Arbeitgeber vorzulegen im Fall einer Weiterbeschäftigung. Ansonsten haben
sie sich damit bei der Arbeitsagentur arbeitslos zu melden. Das
Prüfungszeugnis mit den konkreten Noten gibt es dann per Post von der IHK
ca. 1 Woche später.
2 b Abschlussprüfung Fachlagerist / Fachlageristin & Externenprüfung Achtung: dringend auch diese Datei herunterladen! Kurzübersicht zur Abschlussprüfung Fachlagerist ("Erläuterungen zum Prüfungsverfahren"): (>>) Die Abschlussprüfung besteht aus 2 Teilen (schriftlich-theoretisch und praktisch):
Teil 1 Fachlagerist / Fachlageristin & Externenprüfung Im ersten Teil (schriftlich-theoretisch) geht es um die folgenden 3 Prüfungsbereiche: In den Prüfungsgebieten Lagerprozesse und Güterbewegung sind in je 90 Minuten schriftlich praxisbezogene Aufgaben zu lösen. Lagerlogistische Abläufe sind dabei nach Gütereigenschaften und rechtlichen Vorschriften zu bewerten und zu bearbeiten. Informationstechnische, organisatorische, technologische und mathematische Gegebenheiten sind zu berücksichtigen.
Teil 2 Praktische Arbeitsaufgaben (Fachlagerist & Externenprüfung) Der Prüfling soll im Prüfungsbereich Praktische Arbeitsaufgaben in insgesamt höchstens drei Stunden zwei Aufgaben aus verschiedenen Prüfungsgebieten durchführen. Für die Arbeitsaufgaben kommen insbesondere folgende Prüfungsgebiete in Betracht (d. h. es können aber auch andere Bereiche thematisiert werden!): 1. Annahme
und Lagerung einschließlich Güterkontrolle Orzessek-Tipp: Neben den rein praktischen Tätigkeiten die man aufgrund der betrieblichen Praxis natürlich aus dem "Eff-Eff" beherrschen sollte, sind logischerweise immer auch denkerisch-planerische, zeichnerische o. ä. "Vorarbeiten" zu leisten bzw. damit verbunden. Das heißt zum Beispiel für das 2. Prüfungsgebiet (s. o.), dass man diese Tätigkeit auch "per Papier" durchführen können muss: Die "Erfassung von Güterbewegungen unter Anwendung betrieblicher Informations- und Kommunikationsmittel" kann z. B. (!) bedeuten: - dass diese Aufgabe mit oder ohne EDV stattfinden kann (kommt z. B. auf die vorhandenen Möglichkeiten des jeweiligen Prüfungsausschusses an; deshalb ist JEDE jede praktische Prüfung deutschlandweit unterschiedlich!!!) - dass man eine Lagerdispositionskarte korrekt ausfüllen oder / und die dazugehörenden Lagerkennziffern ausrechnen können muss - usw. usw.
Zur Orientierung kann sich jeder ganz einfach ein Bild von dieser Form von Aufgaben machen: Er / sie möge im Arbeitsheft (s. Bücherliste unserer Schule) die ganzen "Praktischen Übungen" am Ende eines jeden Lernfeldes anschauen - und vor allem beherrschen!!! J Bestehen der Abschlussprüfung (Fachlagerist & Externenprüfung) Die Prüfung ist bestanden, wenn im Prüfungsbereich Praktische Arbeitsaufgaben sowie im Gesamtergebnis der schriftlichen Prüfungsbereiche jeweils mindestens ausreichende Leistungen erbracht sind. In zwei der schriftlichen Prüfungsbereiche müssen mindestens ausreichende Leistungen erbracht sein, in dem weiteren Prüfungsbereich dürfen keine ungenügenden Leistungen erbracht worden sein.
Mündliche Ergänzungsprüfung
(Fachlagerist &
Externenprüfung)
Die schriftlichen Prüfungsbereiche sind auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einzelnen Prüfungsbereichen durch eine mündliche Prüfung zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Abschlussprüfung den Ausschlag geben kann. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für die mündlich geprüften Prüfungsbereiche sind die jeweiligen bisherigen Ergebnisse und die entsprechenden Ergebnisse der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2:1 zu gewichten.
Ausbildungsende / Ende der Prüfung / Verkündigung der Ergebnisse (-- > gilt für beide Berufe) Mit Verkündigung des Prüfungsergebnisses ist die Prüfung bzw. Ausbildung beendet. Bezüglich der Verkündigung gibt es 2 Varianten:
Entweder gibt es oft am Tag nach der Prüfung (an
dem auch Ergänzungsprüfungen liegen falls sie möglich/nötig und beantragt
wurden). Die Prüflinge erhalten eine Bescheinigung mit dem Vermerk
"bestanden" oder "nicht bestanden". Diese Bescheinigung haben sie beim
Arbeitgeber vorzulegen im Fall einer Weiterbeschäftigung. Ansonsten haben
sie sich damit bei der Arbeitsagentur arbeitslos zu melden. Das
Prüfungszeugnis mit den konkreten Noten gibt es dann per Post von der IHK
ca. 1 Woche später. Wie erfahre ich meine Ergebnisse?
●
Nach dem 1. (schriftlichen)
Teil
werden die Prüfungsbögen von der IHK in ein Auswertungsbüro gegeben.
Hier dauert es ca. 4 Wochen bis dann ein Ergebnis vorliegt. Dieses wird
dann im Internet veröffentlicht (bitte nicht
permanent bei der IHK anrufen!!!).
●
Nach dem 2. (praktischen) Teil
der Prüfung werden die Ergebnisse aus den Prüfungsausschüssen zur IHK
weitergeleitet. Hier dauert es ca. 1 Wochen bis dann ein Ergebnis
vorliegt und du das Prüfungszeugnis erhält. Jedes Mitglied eines Prüfungsausschusses, dass Dir vor der u.
g. Zeit Deine Punkte/Noten mitteilt, verstößt
gegen die
Verschwiegenheitspflicht und sollte sich fragen, ob es
geeignet ist, in einem Prüfungsausschuss mitzuarbeiten! Deshalb: Frag
erst gar nicht und warte ab!
Welche Bedingungen muss ich als "Frühauslerner" erfüllen (= Antrag auf vorzeitige Zulassung)? Auszubildende können vor Ablauf der Ausbildungszeit zur Abschlussprüfung zugelassen werden, wenn deren Leistung dies rechtfertigen. Die vorzeitige Zulassung ist gerechtfertigt, wenn 3 Bedingungen erfüllt sind a) die bisherigen Leistungen des Azubis im Ausbildungsbetrieb überdurchschnittlich, d. h. mindestens "gut" beurteilt werden und der Betrieb deshalb die vorzeitige Zulassung befürwortet. b) die bisherigen Leistungen des Azubis in der Berufsschule in allen Fächern im Durchschnitt ebenfalls mindestens mit "gut" (= besser als die Note 2,49) beurteilt werden. Der Nachweis erfolgt durch Vorlage des letzten Berufsschulzeugnisses.
c) Es ist ein vollständiger und korrekter
Antrag auszufüllen (s.
Website der örtlichen IHK) und bei der entsprechenden IHK abzugeben.
Unvollständige oder nicht korrekte Anträge werden nicht bearbeitet. Fristen: Die Anträge auf vorzeitige Zulassung müssen spätestens für eine - Sommerprüfung am 03. Freitag im Januar und eine - Winterprüfung am 03. Freitag im August gestellt werden. |
Ich
wünsche Dir viel Erfolg bei Deinen Prüfungen !
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