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Die Incoterm 2010-Gruppen:

Codes, Erläuterungen, Rechte und Pflichten

Die siebte Revision der Handelsklauseln tritt zum 1. Januar 2011 in Kraft und soll Veränderungen in der Handelspraxis und neuen Transporttechniken Rechnung tragen.

Die Änderungen von 2005 zu 2010:

  • Die beiden neuen Klauseln DAT und DAP sind Nachfolger der Klauseln DAF, DES, DEQ und DDU.
     

  • Die DAT-Klausel (delivered at terminal) ist eine moderne Version der alten DEQ-Klausel. Die neue Klausel gilt nun für jede Transportart, während DEQ ausschließlich für den See- und Binnenschiffsverkehr zu verwenden war. Gleichzeitig bleibt die neue Klausel aber wie bisher für Großtransporte anwendbar. Der Verkäufer hat bei dieser neuen Klausel für die Ware einen Beförderungsvertrag bis zum benannten Terminal im vereinbarten Bestimmungshafen oder -ort abzuschließen. Dies entspricht den Anforderungen der modernen Transportpraxis und spiegelt auch die Veränderungen im Bereich Hafenlogistik wider.
     

  • Bei der neuen Klausel DAP delivered at place) handelt es sich um eine allgemeine Frachtvertragsklausel, die den Ex- und Importeuren mehr Freiheit bietet. Die Vertragsparteien sollten den vereinbarten Bestimmungsort so präzise wie möglich definieren und spezifiziert haben. Sie ersetzt die Klauseln wie DAF und DES, die vorher selten verwendet wurden. Nach der DAP-Klausel hat der Verkäufer seine Lieferverpflichtung erfüllt, wenn die Ware dem Käufer auf dem ankommenden Beförderungsmittel entladebereit am benannten Bestimmungsort zur Verfügung gestellt wird.
     

  • Ferner nehmen die Incoterms® 2010 für die nunmehr elf Klauseln eine neue Gliederung nach Transportart auf. Die Klauseln EXW, FCA, CPT,CIP, DAT, DAP und DDP finden bei multimodalen Containertransporten Anwendung. Sie können genutzt werden, wenn mindestens eine Transportart – sei es zu Land, Luft oder Wasser – gewählt wird. Die Klauseln FAS, FOB, CFR und CIF hingegen sind ausschließlich für den See- und Binnenschiffstransport konzipiert und werden bei konventionellem Frachtgut verwendet.
     

  • Traditionell galten die Incoterms® Regeln als Klauseln, die in internationalen Verträgen Anwendung finden. Nun können sie explizit auch in nationalen Verträgen verwendet werden. Dies trägt dem Wegfall der Zollformalitäten innerhalb von Freihandelszonen wie der EU Rechnung. Auch in den USA finden die Incoterms® Regeln zunehmend Anwendung; hier hatte man viele Jahre auf eigene, nationale Regeln gesetzt.


Die Klauseln werden üblicherweise in der Reihenfolge E, F, C und D dargestellt, da die E-Klausel die wenigsten und die D-Klauseln die meisten Verpflichtungen dem Verkäufer auferlegen:

E-Klausel

F-Klauseln

C-Klauseln

D-Klauseln

EXW

FCA

CFR

DAP

 

FAS

CIF

DAT

 

FOB

CPT

DDP

 

 

CIP

 


 


E-Klausel (Abholklausel)

EXW

Ex-Work (Frei ab Werk)

Bei dieser Klausel handelt es sich um die verkäuferfreundlichste Klausel. Der Verkäufer hat die Ware auf seinem Werksgelände zur Abholung bereitzustellen. Das Verladen geschieht auf Kosten und Risiko des Käufers. Der Käufer hat für die Abholung der Ware am vereinbarten Ort, den Transport, die Verzollung und alle weiteren Kosten aufzukommen. Wenn der Verkäufer die Ware an seinem Lager auf das Beförderungsmittel lädt und die Exportfreimachung vornimmt, ist FCA die richtige Klausel.

·        Erforderliche Dokumente:

o       Handelsrechnung

o       Empfangsbestätigung, Quittung

·        Zusätzliche Dokumente:

o       Dokumente, die für die Aus- /Einfuhr oder Transitabfertigung benötigt werden

 

 


F-Klauseln (Haupttransport wird vom Verkäufer NICHT bezahlt)

Grundsatz: Der Käufer übernimmt Kosten für Haupttransport; er hat auch den Beförderungsvertrag abzuschließen. Der Verkäufer hat die Ware einem vom Käufer benannten Frachtführer zu übergeben. Der Verkäufer ist verpflichtet, die Ware bis zu dem benannten Lieferort zu befördern (Gefahrübergang) und sie auf seine Kosten für den Export freizumachen. Der Käufer hat die Ware an dem Lieferort zu übernehmen und trägt die Verantwortung für den Haupttransport, die Durchfuhr durch dritte Staaten und die Einfuhr in das Bestimmungsland.

FAS und FOB: See- oder Binnenschifftransport; FCA für sämtliche Transportarten (insbesondere Container).

 

 

FCA

Free Carrier - Frei Frachtführer (benannter Ort)

Der Verkäufer muss die Ware bis zum vereinbarten Ort liefern und zur Ausfuhr freimachen. Er trägt bis zu diesem Ort alle Risiken und alle Kosten, die mit dem Transport verbunden sind. Falls der benannte Ort beim Verkäufer liegt, hat er die Ware auf das Beförderungsmittel des Käufers zu verladen. In den anderen Fällen hat der Verkäufer die Ware zu dem benannten Ort zu transportieren und auf dem Transportmittel - unentladen - zur Verfügung zu stellen.

·        Pflichten Verkäufer:

o       Liefern der Ware an die benannte Stelle

o       Erbringen des Nachweises der Warenübergabe an den Frachtführer

o       Regeln der Exportabfertigung

·        Pflichten Käufer:

o       Bekanntgeben des Frachtführers

o       Abschließen des Transportvertrages

·        Erforderliche Dokumente:

o       Handelsrechnung

o       Übliches Frachtdokument, die Übergabe der Ware an den Frachtführer ausweisend

o       Exportlizenz, falls notwendig

·        Zusätzliche Dokumente:

o       Dokumente, die für die Aus- und Einfuhr oder Transitabfertigung benötigt werden

 

 

FAS

Free Alongside Ship - Frei Längsseite Schiff (benannter Verschiffungshafen)

Der Verkäufer erfüllt die Bedingungen, wenn er die Ware bis zur Längsseite des Schiffes im benannten Verschiffungshafen bringt. Ab dem Hafen trägt der Käufer alle Transportrisiken und -kosten. Der Verkäufer macht die Ware zur Ausfuhr frei.

·        Pflichten Verkäufer:

o       Anliefern der Ware an die Längsseite des Schiffes

o       Beschaffen eines Liefernachweises

o       Freimachen der Ware zur Ausfuhr

·        Pflichten Käufer:

o       Bekanntgeben des Schiffes, des Ladeplatzes, der Lieferzeit und des Frachtführers

o       Abschließen des Transportvertrages

·        Erforderliche Dokumente:

o       Handelsrechnung

o       Zollbescheinigung

o       Exportlizenz, falls notwendig

o       Liefernachweis (ggf. Transportdokument)

·        Zusätzliche Dokumente:

o       Dokumente, die für die Aus- und Einfuhr oder Transitabfertigung benötigt werden

FOB

Free On Board - Frei an Bord (benannter Verschiffungshafen)

Der Übergang von Transportkosten und -risiken findet an der Ladekante des Schiffes (Reling) im benannten Verschiffungshafen statt. Der Verkäufer muss die Ware zur Ausfuhr freimachen (wenn der Verkäufer zusätzlich die Frachtkosten des Haupttransportes tragen soll, ist CFR die passende Klausel).

·        Pflichten Verkäufer:

o       Lieferung der Ware an Bord

o       Der Verkäufer hat das übliche Dokument (ein übertragbares »reines« Konnossement ) zum Nachweis der Lieferung der Ware an Bord zu dem Käufer zu übergeben

o       Bezahlen der nicht in der Fracht inkludierten Ladungskosten

o       Regeln der Exportabfertigung

·        Pflichten Käufer:

o       Bekanntgeben des Frachtführers

o       Abschließen des Transportvertrages

o       Bezahlen aller die Ware betreffenden Kosten ab Schiffsreling Ladehafen

·        Erforderliche Dokumente:

o       Handelsrechnung

o       Zollbescheinigung

o       Exportlizenz, falls notwendig

o       Liefernachweis

·        Zusätzliche Dokumente:

o       Dokumente, die für die Einfuhr- oder Transitabfertigung benötigt werden

 


C-Klauseln (Haupttransport wird vom Verkäufer bezahlt)

Grundsatz: Der Verkäufer hat den Beförderungsvertrag auf eigene Kosten abzuschließen, jedoch ohne die Haftung für Verlust oder Beschädigung der Ware oder zusätzliche Kosten, die auf Grund von Ereignissen nach dem Abtransport entstehen, zu übernehmen. Deshalb bieten sich diese Klauseln insbesondere bei Zahlung per Akkreditiv an.

Der Verkäufer hat den Haupttransport auf eigene Kosten abzuwickeln. Die Abnahme des Käufers erfolgt hingegen erst an dem benannten Bestimmungsort der Ware. Die Transportgefahr geht jedoch bereits mit der Übergabe der Ware an den Frachtführer des Haupttransportes auf den Käufer über. Bei einer Beförderung per Schiff hat der Verkäufer also die Kosten der Beförderung bis zum Bestimmungshafen zu bezahlen, jedoch geht die Gefahr bereits mit der Verladung auf das Schiff auf den Käufer über (Zweipunktklausel; s.o.). Der Verkäufer hat bereits mit ordentlicher Übergabe und Verladung für den Haupttransport erfüllt. Bei CIF und CIP kommt die Versicherungspflicht des Verkäufers hinzu.

CFR und CIF: See- und Binnenschifftransport; CPT und CIP: jede Transportart einschließlich Schiffsbeförderung.

 

CFR

Cost and Freight - Kosten und Fracht (benannter Bestimmungshafen)

Die Transportkosten werden vom Verkäufer bis zum Bestimmungshafen getragen, aber die Gefahren gehen wie bei FOB auf den Käufer über (Schiffsreling). Der Verkäufer macht die Ware zur Ausfuhr frei.

·        Pflichten Verkäufer:

o       Abschließen des Transportvertrages

o       Verladen der Ware an Bord

o       Besorgen eines Transportdokuments

o       Regeln der Exportabfertigung

o       Bezahlen der Kosten und der Fracht bis zum benannten Bestimmungshafen

·        Pflichten Käufer:

o       Übernehmen der Ware vom Frachtführer

o       Bezahlen der Kosten, die laut Transportvertrag nicht vom Verkäufer zu tragen sind

·        Erforderliche Dokumente:

o       Handelsrechnung

o       Transportdokument

o       Exportlizenz, falls notwendig

·        Zusätzliche Dokumente:

o       Dokumente, die für die Einfuhr- oder Transitabfertigung benötigt werden

 

CIF

Cost, Insurance and Freight - Kosten, Versicherung, Fracht (benannter Bestimmungshafen)

Diese Regelung entspricht CFR. Allerdings hat der Verkäufer die Seetransportversicherung gegen die vom Käufer zu tragenden Risiken abzuschließen und auch zu zahlen. Der Verkäufer ist nur zum Abschluss einer Mindestversicherung verpflichtet ; höhere Deckungen müssen vereinbart werden.

·        Pflichten Verkäufer:

o       Abschließen des Transport- und Versicherungsvertrages

o       Verladen der Ware an Bord

o       Besorgen eines reinen Transportdokuments (Konnossement) und einer Transportversicherung (Versicherungspolice oder Zertifikat)

o       Regeln der Exportabfertigung

o       Bezahlen der Transportversicherungsprämie, der Kosten und der Fracht bis zum benannten Bestimmungshafen

·        Pflichten Käufer:

o       Übernehmen der Ware vom Frachtführer

o       Bezahlen der Kosten, welche gemäß Transportvertrag nicht vom Verkäufer getragen werden

·        Erforderliche Dokumente:

o       Handelsrechnung

o       Transportdokument

o       Exportlizenz, falls notwendig

o       Versicherungspolice (Zertifikat)

·        Zusätzliche Dokumente:

o       Dokumente, die für die Einfuhr- oder Transitabfertigung benötigt werden

 

 

CPT

Carriage Paid To - Frachtfrei (benannter Bestimmungshafen)

Der Verkäufer trägt die Transportkosten bis zum im Vertrag genannten Bestimmungsort. Der Verkäufer trägt das Transportrisiko jedoch nur bis zur Übernahme an den ersten Frachtführer. Der Verkäufer macht die Ware zur Ausfuhr frei.

·        Pflichten Verkäufer:

o       Abschließen des Transportvertrages

o       Übergeben der Ware an den (ersten) Frachtführer

o       Besorgen eines üblichen und reinen Transportdokuments

o       Regeln der Exportabfertigung

o       Bezahlen der Frachtkosten für die Warenbeförderung bis zum benannten Bestimmungsort

·        Pflichten Käufer:

o       Übernehmen der Ware vom Frachtführer

o       Bezahlen der Kosten, welche gemäß Transportvertrag nicht vom Verkäufer zu tragen sind

·        Erforderliche Dokumente:

o       Handelsrechnung

o       Transportdokument

o       Exportlizenz, falls notwendig

·        Zusätzliche Dokumente:

o       Dokumente, die für die Einfuhr- oder Transitabfertigung benötigt werden

 

 

CIP

Carriage and Insurance Paid to - Frachtfrei versichert (benannter Bestimmungsort)

Diese Klausel entspricht CPT, allerdings muss der Verkäufer die Transportversicherung ab Übergabe an den ersten Frachtführer besorgen und bezahlen.

·        Pflichten Verkäufer:

o       Abschließen des Transport- und Versicherungsvertrages

o       Übergeben der Ware an den (ersten) Frachtführer

o       Besorgen eines üblichen und reinen Transportdokuments und einer Transportversicherung (Police oder Zertifikat)

o       Regeln der Exportabfertigung

o       Bezahlen der Transportversicherungsprämie und der Frachtkosten für die Warenbeförderung bis zum benannten Bestimmungsort

·        Pflichten Käufer:

o       Übernehmen der Ware vom Frachtführer

o       Bezahlen der Kosten, welche gemäß Transportvertrag nicht vom Verkäufer zu tragen sind

·        Erforderliche Dokumente:

o       Handelsrechnung

o       Transportdokument

o       Exportlizenz, falls notwendig

o       Versicherungspolice (Zertifikat)

·        Zusätzliche Dokumente:

o       Dokumente, die für die Einfuhr- oder Transitabfertigung benötigt werden


D-Klauseln (Ankunftsklausel)

Grundsatz: Der Verkäufer trägt alle Kosten und auch alle Risiken bis zum Eintreffen der Ware an dem benannten Bestimmungsort. Diese Klauseln bedeuten somit die meisten Verpflichtungen für den Verkäufer. Für die Importfreimachung ist jedoch - mit Ausnahme von DDP - der Käufer zuständig. Dementsprechend muss der Verkäufer bei DDP die Einfuhrzölle und andere an die Einfuhr knüpfenden Abgabe in den Preis einkalkulieren. D-Klauseln sind bspw. bei Verträgen sinnvoll, bei denen der Verkäufer Montagearbeiten beim Käufer auszuführen hat.

DAP

Delivered At Place - Geliefert an Ort (benannter Bestimmungsort)

Die Klausel bedeutet, dass der Verkäufer liefert, wenn die Ware dem Käufer auf dem ankommenden Beförderungsmittel entladebereit am benannten Bestimmungsort zur Verfügung gestellt wird. Der Verkäufer trägt alle Gefahren, die im Zusammenhang mit der Beförderung zum benannten Ort stehen.

DAT

Delivered At Terminal - Geliefert an Terminal (benannter Hafenkai, Containerdepot, Eisenbahnter­minal, Luftfracht­terminal)

Die Klausel bedeutet, dass der Verkäufer die Ware liefert, sobald die Ware von dem ankommenden Beförderungsmittel entladen wurde und dem Käufer an einem benannten Terminal im benannten Bestimmungshafen oder -ort zur Verfügung gestellt wird. „Terminal" kann jeder Ort sein, unabhängig davon, ob überdacht oder nicht, wie z. B. ein Kai, eine Lagerhalle, ein Containerdepot oder ein Straßen-, Schienen- oder Luftfrachtterminal. Der Verkäufer trägt alle Gefahren, die im Zusammenhang mit der Beförderung der Ware zum und der Entladung im Terminal im benannten Bestimmungshafen oder -ort entstehen.

 

 

DDP

Delivered Duty Paid - Geliefert verzollt (benannter Bestimmungsort)

Die Klausel enthält die meisten Verpflichtungen für den Exporteur (Gegenstück zur EXW-Klausel). Der Verkäufer hat das Transportrisiko und die Transportkosten bis zum benannten Bestimmungsort zu tragen, muss den Beförderungsvertrag abschließen, auch die Transportkosten im Land des Importeurs. Er kommt auch für die Freimachung zur Einfuhr auf, das heißt, er trägt auch die Einfuhrabgaben des Bestimmungslandes.

·        Pflichten Verkäufer:

o       Zur-Verfügung-Stellen der Ware am benannten Bestimmungsort

o       Beschaffen der Dokumente, die dem Käufer die Warenübernahme ermöglichen

o       Regeln der Export- und Importabfertigung

·        Pflichten Käufer:

o       Übernahme der Ware vom benannten Bestimmungsort

·        Erforderliche Dokumente:

o       Handelsrechnung

o       Dokumente, die für die Übernahme der Ware benötigt werden

o       Importlizenz, falls notwendig

 

 

Alle diese Lieferbedingungen verlangen übereinstimmend, dass der Exporteur

  • die Ware ordnungsgemäß am benannten Ort abliefert und der Importeur sie fristgerecht annimmt,
     

  • die erforderlichen Dokumente beschafft beziehungsweise bei der Beschaffung auf Kosten des
     

  • Importeurs behilflich ist,
     

  • sich über die Anforderungen einer transportgerechten Verpackung informiert und sie entsprechend
     

  • durchführt,
     

  • dem Importeur die Berechtigung einräumt, eine Warenprüfung (preshipment inspection) vor Verladung
     

  • bzw. Annahme auf eigene Kosten vorzunehmen.

 

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Durchfrachtdokumente

ii) Der Verkäufer hat, sollten die Parteien einen Weitertransport jenseits der Grenze gemäß A3 a) ii) vereinbaren, dem Käufer auf dessen Verlangen, Gefahr und Kosten das Durchfrachtdokument zu beschaffen, das üblicherweise im Versandland zu erhalten ist und sich auf den Transport der Ware zu üblichen Bedingungen vom Abgangsort im Versandland bis zum endgültigen vom Käufer benannten Bestimmungsort im Einfuhrland bezieht.

 

Konnossement

Das Konnossement (auch Seeladeschein, engl.: Bill of lading (B/L)) ist ein Schiffsfrachtbrief und Warenwertpapier.

 

 

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